AGB Akademie
1. Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für den Bereich der Durchführung von Veranstaltungen wie Schulungen, Seminaren und Trainings durch die Bardenhagen Maschinenbau und Dienstleistungs GmbH Horneburg - im folgenden auch "Akademie" genannt - zur Verwendung gegenüber: juristischen oder natürlichen Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen - im folgenden auch "Teilnehmer" genannt.
1.2. Grundsätzlich sind ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil sämtlicher Angebote und Vertragsannahmeerklärungen der Akademie und Grundlage der Durchführung von Schulungen einschließlich der Erbringung von Beratungsleistungen und Erteilung von Auskünften. Diese gelten mit Anmeldung spätestens mit der Entgegennahme der von der Akademie geschuldeten Leistungen durch den Teilnehmer als angenommen.
1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Teilnehmer und Akademie und auch für künftige Verträge, selbst wenn diese in Zukunft nicht ausdrücklich vereinbart werden. Bei Ergänzungs- und Folgeaufträgen der vorstehend aufgezählten Art gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Mit der Anmeldung bzw. der Auftragserteilung erkennt der Teilnehmer die AGB der Akademie verbindlich an.
1.4. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers sind ausgeschlossen, auch wenn die Akademie diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsinhalt
2.1. Der Teilnehmer kann sich schriftlich, per Fax oder online bei der Akademie anmelden bzw. einen Auftrag erteilen. Die Anmeldung bzw. Auftragserteilung ist verbindlich, sobald der Teilnehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung erhält. Angebote der Akademie sind grundsätzlich freibleibend.
2.2. Hat die Akademie die Anmeldung zur Schulung unwidersprochen schriftlich bestätigt, so ist diese Anmeldung für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der beauftragten Schulung maßgebend. Mündliche Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung der Akademie in schriftlicher oder elektronischer Form.
2.3. Die Akademie ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einzusetzen. Die Akademie behält sich vor, eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen, insbesondere bei Erkrankung eines Dozenten oder einer zu geringen Teilnehmerzahl.
3. Vergütung (Honorar)
3.1. Maßgeblich für die Abrechnung der von der Akademie erbrachten Schulungen und sonstigen Beratungsleistungen ist die vertraglich vereinbarte Vergütung (Honorar). Prüfungsgebühren (z. B. IHK-Gebühren) und Kosten für Lehrmittel sind nicht in dem Honorar enthalten, sondern werden zusätzlich gesondert in Rechnung gestellt.
3.2. Soweit dem Teilnehmer bei Anmeldung eine konkrete Vergütung (Honorar) nicht genannt werden kann, wird ihm die Höhe der voraussichtlichen Vergütung angegeben, wobei der Teilnehmer Honorargrenzen setzen kann.
3.3. Tritt der Teilnehmer von seiner Anmeldung bzw. dem Auftrag zurück und geht seine Rücktrittserklärung spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin bei der Akademie ein, so entfällt der Anspruch auf Vergütung. Geht die Rücktrittserklärung erst 3 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn bei der Akademie ein, reduziert sich die Vergütung um die Hälfte; bei noch späterer Absage, Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Schulung bleibt der Vergütungsanspruch in voller Höhe bestehen.
3.4. Die Umsatzsteuer wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu Lasten des Teilnehmers berechnet.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die geschuldete Vergütung (Honorar) innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug (wie z. B. Skonto oder Rabatt) zur Zahlung fällig. Die geschuldete Vergütung muss in jedem Fall einen Tag vor Beginn der Schulung auf dem von der Akademie angegebenen Geschäftskonto eingegangen sein.
4.2. Zahlungen des Teilnehmers werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung - bei mehreren jeweils auf die älteste - verrechnet. Sofern der Teilnehmer anderslautende Bestimmungen trifft, ist die Akademie berechtigt, die Annahme der Zahlung zu verweigern.
4.3. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur für die Akademie kosten- und spesenfrei angenommen. Die Hereinnahme von Wechseln und Schecks geschieht nur erfüllungshalber.
4.4. Bei Überschreitung der Zahlungstermine berechnet die Akademie jährliche Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
4.5. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Teilnehmers ist nicht statthaft. Der Teilnehmer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
5. Ausführung
5.1. Die Schulungen sind grundsätzlich an dem angekündigten Veranstaltungstermin durchzuführen.
5.2. Die Akademie behält sich vor, eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, insbesondere bei Erkrankung eines Dozenten oder wegen zu geringer Teilnehmerzahl. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage durch die Akademie erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Die bereits bezahlte Vergütung wird bei Veranstaltungsausfall zurückerstattet. Vorbehaltlich der Regelungen des § 6 kommt die Akademie für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Teilnehmer durch Absage entstehen, nicht auf.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Die Akademie übernimmt keine Garantie für die von ihr erbrachten Schulungen oder sonstigen Leistungen; es sei denn, die Akademie hat diese im Einzelfall ausdrücklich schriftlich übernommen. Eine Haftung für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, es sei denn bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Akademie oder ihrer Erfüllungsgehilfen (z. B. Dozenten) beruhen. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden Deckungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. Im Fall von Einwirkung höherer Gewalt, Krieg, Streik, Feuer und anderer nicht kontrollierbarer Einflüsse ist jede Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der geschuldeten Lieferungen oder Leistungen ausgeschlossen.
6.2. Vorbehaltlich der vorstehenden Regelungen kommt die Akademie nicht für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile auf, die dem Teilnehmer durch eine Absage entstehen.
7. Schutz, Urheberrechte und Datenschutz
7.1. Die dem Teilnehmer ausgehändigten Schulungsunterlagen einschließlich Software und andere überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Schulungsmaterialien einschließlich der Software und anderer überlassenen Medien - auch auszugsweise - ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die Akademie gestattet. Jede Verwendung der Wort- und Bildmarke "Bardenhagen" bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Akademie, sofern die Verwendung über das erteilte Zertifikat oder die ausgestellte Bescheinigung hinausgeht.
7.2. Im Hinblick auf das Bundesdatenschutzgesetz weist die Akademie den Teilnehmer darauf hin, dass sie auch personenbezogene Daten des Teilnehmers zur Vertragserfüllung speichert, verarbeitet und nutzt.
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
8.1. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und der Akademie gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2. Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten, die sich aus den Geschäftsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und der Akademie ergeben, ist Hamburg. Mit ausländischen Teilnehmern ist die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte vereinbart.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte eine Teilklausel unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Restklausel hiervon unberührt, wenn diese inhaltlich von der Teilklausel trennbar, im Übrigen aus sich heraus verständlich ist und im Gesamtgefüge des Vertrages eine verbleibende sinnvolle Regelung ergibt.